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BOE-A-2026-9525 ·2. Mai 2026 ·Gesetz critical
Steuerrecht

Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten: 3 Monate Frist zur Anpassung der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer

Das Real Decreto-ley 1/2026 ändert die Artikel 3 quater und 3 quinquies des konsolidierten Textes von 2014 und legt eine Frist von drei Monaten für die Anpassung der Arbeitszeiterfassung in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten fest. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 3 quater und 3 quinquies). Ziel ist es, die Transparenz bei der Erfassung der Arbeitsstunden in wirtschaftlichen Krisenzeiten zu gewährleisten.

In 2 Punkten

  1. Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten müssen die Arbeitszeiterfassung innerhalb von 3 Monaten aktualisieren (art. 3 quater)
  2. Verstöße gegen die Arbeitszeiterfassung führen zu Bußgeldern von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (art. 3 quinquies)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas agrícolas o ganaderas con actividad económica en Baleares
  • Con independencia del tamaño de la empresa

art. 7 y disposición adicional 1 de Ley 6/2025

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos con actividad agrícola o ganadera en Baleares

Gilt für dieses Profil

  • Empresas agrícolas o ganaderas con actividad en Baleares

art. 7 y disposición adicional 1 de Ley 6/2025

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten besteht die Verpflichtung, die Arbeitszeiterfassung innerhalb von drei Monaten zu aktualisieren; andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 3 quater und 3 quinquies). Selbstständige ohne Angestellte sind nicht betroffen. Die zuständigen öffentlichen Verwaltungen müssen die Konformität der bestehenden Zeiterfassungen prüfen. Das Risiko bei Nichteinhaltung ist unmittelbar und quantifizierbar.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de convalidación de tareas o actividades en el plazo de 30 días art. 7 y disposición adicional 1 de Ley 6/2025 30 días desde la publicación del Decreto-ley

Zeitlinie

2026-05-02pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-02vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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