Das Real Decreto-ley 1/2026 ändert die Artikel 3 quater und 3 quinquies des konsolidierten Textes von 2014 und legt eine Frist von drei Monaten für die Anpassung der Arbeitszeiterfassung in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten fest. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 3 quater und 3 quinquies). Ziel ist es, die Transparenz bei der Erfassung der Arbeitsstunden in wirtschaftlichen Krisenzeiten zu gewährleisten.
Gilt für dieses Profil
art. 3 quater
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 3 quater
Für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten besteht die Verpflichtung, die Arbeitszeiterfassung innerhalb von drei Monaten zu aktualisieren; andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 3 quater und 3 quinquies). Selbstständige ohne Angestellte sind nicht betroffen. Die zuständigen öffentlichen Verwaltungen müssen die Konformität der bestehenden Zeiterfassungen prüfen. Das Risiko bei Nichteinhaltung ist unmittelbar und quantifizierbar.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar el registro de jornada de trabajadores dentro de 3 meses | art. 3 quater | 3 meses desde entrada en vigor |
| Verificar el cumplimiento del registro de jornada para evitar multas | art. 3 quinquies |
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