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BOE-A-2026-7828 ·7. April 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern: 3 Monate Frist zur Anpassung der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer

Das Gesetz 12/2025 ändert die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, ihr Erfassungssystem innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu aktualisieren. Bei Verstößen werden Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer festgesetzt (Art. 53 bis). Die Änderung betrifft unmittelbar die Verwaltung der Arbeitsstunden in Handelsbetrieben und Dienstleistungssektoren.

In 2 Punkten

  1. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen die Arbeitszeiterfassung innerhalb von 3 Monaten aktualisieren (art. 53 bis)
  2. Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer bei Nichteinhaltung (art. 53 bis)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con más de 10 trabajadores
  • Independientemente del sector

art. 53 bis

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 53 bis

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern wird die Verpflichtung zur Aktualisierung der Arbeitszeiterfassung mit einer Frist von 3 Monaten auferlegt (Art. 53 bis). Die Nichteinhaltung zieht Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer nach sich. KMU und Selbstständige ohne Angestellte sind nicht betroffen. Lokale Behörden müssen ihre Compliance-Kontrollen anpassen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar el registro de jornada dentro de 3 meses art. 53 bis 3 meses desde entrada en vigor
Calcular multas por incumplimiento si no se actualiza el registro art. 53 bis

Zeitlinie

2026-04-07pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (disposiciones adicionales 6)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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