Das Gesetz 12/2025 ändert die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, ihr Erfassungssystem innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu aktualisieren. Bei Verstößen werden Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer festgesetzt (Art. 53 bis). Die Änderung betrifft unmittelbar die Verwaltung der Arbeitsstunden in Handelsbetrieben und Dienstleistungssektoren.
Gilt für dieses Profil
art. 53 bis
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 53 bis
Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern wird die Verpflichtung zur Aktualisierung der Arbeitszeiterfassung mit einer Frist von 3 Monaten auferlegt (Art. 53 bis). Die Nichteinhaltung zieht Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer nach sich. KMU und Selbstständige ohne Angestellte sind nicht betroffen. Lokale Behörden müssen ihre Compliance-Kontrollen anpassen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar el registro de jornada dentro de 3 meses | art. 53 bis | 3 meses desde entrada en vigor |
| Calcular multas por incumplimiento si no se actualiza el registro | art. 53 bis |
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