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BOE-A-2026-3386 ·14. Februar 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern: 3 Monate Frist zur Anpassung der Zeiterfassung oder Bußgelder bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer

Das Gesetz 6/2025 hebt Kapitel II des Titels I des Gesetzes 2/1996 auf und ändert die Artikel 34, 41 bis und 42 bis des Gesetzes 8/2008. Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern wird eine Frist von drei Monaten zur Anpassung der Zeiterfassung festgelegt. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 4).

In 2 Punkten

  1. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern müssen ihre Zeiterfassung innerhalb von 3 Monaten aktualisieren (art. 4)
  2. Eine fehlende Aktualisierung der Zeiterfassung führt zu Bußgeldern von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (art. 4)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con menos de 10 trabajadores
  • Con independencia del sector

art. 4

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 4

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern haben eine Frist von drei Monaten zur Aktualisierung der Zeiterfassung (Art. 4). Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer. Kleine Unternehmen ohne aktualisierte Aufzeichnungen tragen ein höheres Sanktionsrisiko. Gesundheits- und Arbeitsbehörden können die Einhaltung im Rahmen von Inspektionen fordern (Art. 4).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar el registro de jornada dentro de 3 meses desde la entrada en vigor art. 4 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-02-14pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-14vigorInkrafttreten (disposicion final primera)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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