Das Modelo 721 ist die Informationserklärung über Kryptowährungen und andere im Ausland gehaltene Krypto-Assets, genehmigt durch Order HFP/887/2023. Es trat für das Steuerjahr 2023 in Kraft — mit erstmaliger Einreichung im Januar 2024 — und stellt eine neue formale Verpflichtung für in Spanien ansässige natürliche und juristische Personen dar, die digitale Vermögenswerte im ausländischen Depot halten. Seine Struktur spiegelt die des Modelo 720 (die Erklärung über ausländische Vermögenswerte) wider, weist jedoch einige wichtige Unterschiede auf.
Regulatorischer Hintergrund: Ursprung und Mechanik
Die Verpflichtung zur Erklärung im Ausland gehaltener Krypto-Assets ergibt sich aus der Änderung des Allgemeinen Steuergesetzes 58/2003, die durch Gesetz 11/2021 über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Steuerbetrug eingeführt wurde.
Das Modelo 721 gilt, wenn der kombinierte Wert der im ausländischen Depot gehaltenen Krypto-Assets am 31. Dezember 50.000 € überschreitet. Sobald der anfängliche Schwellenwert überschritten wird, bleibt die Verpflichtung in den Folgejahren bestehen, selbst wenn der Saldo unter dieses Niveau fällt, sofern er zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres 50.000 € überschritten hat.
Welche Krypto-Assets müssen deklariert werden?
Die Verordnung definiert „Krypto-Asset” weit: jede digitale Darstellung von Wert oder Rechten, die elektronisch übertragen und unter Verwendung von Distributed-Ledger-Technologie oder ähnlicher Technologie gespeichert werden kann. In der Praxis umfasst dies:
- Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Solana etc.)
- Utility-Token und Governance-Token
- Stablecoins (USDT, USDC, DAI und Äquivalente) auf ausländischen Börsen oder Wallets
- NFTs mit erheblichem wirtschaftlichem Wert
- Security-Token, die Beteiligungen an realen Vermögenswerten darstellen
Erforderliche Angaben in der Erklärung
Für jeden deklarierten Krypto-Asset verlangt das Modelo 721: Name und Art des Vermögenswerts, Verwahrer-Einrichtung oder -Person (ausländische Börse oder Drittanbieter-Wallet), Anzahl der gehaltenen Einheiten und den in Euro denominierten Saldo zum 31. Dezember.
Das Strafregime: Keine Amnestie, keine Verhältnismäßigkeitsprobleme
Im Gegensatz zum Modelo 720, dessen Strafregime vom EuGH 2022 teilweise als unverhältnismäßig aufgehoben wurde, wurde das Modelo 721 mit diesem Urteil im Hinterkopf konzipiert:
- 5.000 € pro Datenelement bezüglich desselben nicht deklarierten oder verspätet eingereichten Krypto-Assets, mit einem Minimum von 10.000 € pro Erklärung
- 500 € pro Datenelement bei freiwilliger verspäteter Einreichung ohne vorherige AEAT-Anforderung, mit einem Minimum von 1.500 €
Wechselwirkung mit der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Das Modelo 721 ist eine Informationserklärung, keine Steuerveranlagung: Ihre Einreichung erzeugt für sich keine Zahlungsverpflichtung. Für natürliche Personen werden Veräußerungen von Krypto-Assets als Kapitalgewinne oder -verluste innerhalb der Ersparnisbasis der IRPF besteuert, zu Sätzen von 19–28 %.
Was tun, wenn Sie Krypto-Assets im Ausland halten?
Der erste Schritt ist ein umfassendes Inventar aller digitalen Vermögenswerte und ihrer Verwahrer. Als Nächstes prüfen Sie, ob der 50.000-€-Schwellenwert zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr oder speziell am 31. Dezember überschritten wurde. Falls eine Einreichungspflicht besteht, sammeln Sie Kontoauszüge oder Transaktionshistorien von den relevanten ausländischen Plattformen.
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