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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Eigenheim — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Unter dem Übergangsregime der DT 18ª des LIRPF (Einkommensteuergesetz) ist es möglich, den Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz neu zu starten, wenn die Immobilie wieder zum Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen wird. Zu diesem Zweck sind die Beträge zu berücksichtigen, die seit der Wiedererlangung dieses Status der Wohnung gezahlt wurden. Es ist erforderlich, dass die Wohnung vor 2013 erworben wurde und der Abzug in einem Zeitraum vor diesem Datum vorgenommen wurde.

Die Position der DGT bleibt in der gesamten Sequenz konstant. Das Kriterium legt fest, dass die Wiederaufnahme des Abzugs unter dem Übergangsregime voraussetzt, dass die Wohnung wieder zum Hauptwohnsitz wird und die Anforderungen an den Erwerb sowie die vorherige Inanspruchnahme des Abzugs erfüllt sind. Im Laufe der Jahre sind keine Änderungen in der Auslegung der Norm zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 12 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V0317-25 18. März 2025

Wiederaufnahme des Steuerabzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualvivienda propiaconsolidación de deducciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.1º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0701-23 23. März 2023

Verlust des Abzugsberechtigung für Investitionen in den Hauptwohnsitz durch Wegzug

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualresidencia habitualrégimen transitorioimputación de rentas inmobiliariasvivienda propia LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 70
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0092-15 15. Jan. 2015

Möglichkeit der Rückforderung des Abzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz und Zugang zum Übergangsregime durch Berichtigung von Steuererklärungen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualresidencia habitualrégimen transitoriorectificación de autoliquidaciónvivienda propia LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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