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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz erneut geltend machen kann, nachdem er in eine zuvor vermietete Wohnung zurückgekehrt ist. Die DGT stellt klar, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen des Übergangsregimes der Abzug für die Beträge, die ab dem Zeitpunkt der erneuten Nutzung als Hauptwohnsitz gezahlt werden, wieder aufgenommen werden kann.
Cuestión planteada Derecho a aplicar de nuevo a partir de 2014 la deducción por inversión en vivienda habitual, considerando su supresión y régimen transitorio introducido por la Ley 16/2012, con efectos 1 de enero de 2013.
Para reiniciar la deducción, la vivienda debe volver a constituir la residencia habitual del contribuyente, lo que requiere una residencia continuada de al menos tres años. Si se cumplen los requisitos del régimen transitorio de la DT 18ª de la LIRPF, el contribuyente podrá aplicar la deducción por las cantidades que satisfaga a partir de ese momento. La aplicación se realizará conforme a la normativa vigente a 31 de diciembre de 2012.
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