Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Fair Value — die doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 46 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Einnahmen aus Sachzuwendungen werden unter Anwendung des Kriteriums der Ergebniszurechnung gemäß der Regel 18 des PGC (Allgemeiner Rechnungslegungsplan) in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Das Recht an der Immobilie muss zum Fair Value des erhaltenen Rechts zum Zeitpunkt seiner Anerkennung bewertet werden, gemäß Artikel 17.1 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz). Die Bestimmung dieses Wertes ist eine Sachfrage.

Die DGT vertritt eine beständige Position, die auf der Anwendung der Rechnungslegungsnormen zur Bestimmung des Fair Value basiert. Im Laufe der Auskünfte wurde dieses Konzept sowohl bei Tauschgeschäften von Vorräten als auch bei der Bewertung von Rechten und Sachzuwendungen angewendet. Es ist kein Kriteriumswechsel zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung der Rechnungslegung zur Definition der Bemessungsgrundlage.

Wendepunkte

  1. V1348-15

    Legt fest, dass bei einem Tausch von Vorräten die Differenz zwischen dem Marktwert des Erschließungsrechts und dem steuerlichen Wert des Grundstücks einzubeziehen ist.

  2. V0080-24

    Präzisiert, dass Sachzuwendungen zum Fair Value des erhaltenen Rechts zum Zeitpunkt seiner Anerkennung gemäß der NRV 18 des PGC bewertet werden.

Analyse auf Grundlage von 43 der 46 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2403-21 23. Aug. 2021

Freiwillige Bestandsaufwertung nicht steuerpflichtig bei der Körperschaftsteuer

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
revalorización contableexistenciasbase imponiblevalor razonablecuenta de pérdidas y ganancias LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 15.lLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3296-16 13. Juli 2016

Abzug von Personalkosten für Aktienoptionen im Jahr der Aktienübertragung möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
opciones sobre accionesgastos de personalinstrumentos de patrimonioajuste positivodeducibilidad LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1464-16 7. Apr. 2016

Abzugsfähigkeit von Ergebnissen aus Zwangsvollstreckungen hängt von der buchhalterischen Zurechnung und der Insolvenz verbundener Unternehmen ab

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
ejecución hipotecariasociedad vinculadadeterioro de créditosinsolvencia judicialmente declaradavalor razonable TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 12.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt