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V2371-23 4. September 2023 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · operación acordeón

Kein steuerlicher Abzug von Verlusten aus einer Accordion-Transaktion ohne entsprechende buchhalterische Erfassung beim Gesellschafter

Die Anfragende möchte wissen, ob die Auflösung eines Kaufvertrags sowie eine gleichzeitige Kapitalherabsetzung und -erhöhung (Accordion-Transaktion) bei einer Tochtergesellschaft außerbuchhalterische Anpassungen in der Körperschaftsteuer auslösen. Die DGT stellt fest, dass eine Accordion-Transaktion keine steuerlichen Auswirkungen haben darf, wenn sie beim Gesellschafter keine buchhalterische Erfassung bewirkt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage - Ob die buchhalterische Erfassung der Auflösung des Kaufvertrags eine außerbuchhalterische Anpassung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage in der Körperschaftsteuer rechtfertigen würde.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Accordion-Transaktion darf, wenn sich die Beteiligungsquote nicht ändert und keine Zweifel an der Fortführung des Unternehmens bestehen, weder eine Investitionsabschreibung noch ein buchhalterischer Verlust erfasst werden. Da gemäß Artikel 10.3 des LIS keine Auswirkungen auf das buchhalterische Ergebnis bestehen, ergibt sich kein steuerlicher Effekt auf die Bemessungsgrundlage. Hinsichtlich der Vertragsauflösung wird die Differenz zwischen dem Preis und dem beizulegenden Zeitwert je nach Beteiligung als Gewinnverteilung oder Investitionsrückgewinn behandelt, der Rest als Schenkung.

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