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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Eigentumsverhältnisse der Wohnung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2015–2024

Geltende Auffassung

Der Abzug für energetische Sanierungsmaßnahmen steht dem Wohnungseigentümer in dem Umfang zu, in dem er die Kosten proportional zu seinem Eigentumsanteil getragen hat. Der Abzug ist auch dann anwendbar, wenn die Rechnungen auf den Namen eines einzelnen Miteigentümers ausgestellt wurden, sofern die Zahlung durch gültige Nachweise belegt werden kann. Das Recht auf den Abzug setzt die Eigenschaft als Eigentümer voraus, weshalb nicht berechtigte Bewohner den Abzug nicht geltend machen können, selbst wenn sie die Kosten tragen. Im Falle eines Alleineigentümers, der die Kosten mit seinem Partner teilt, kann nur der Teil abgezogen werden, den er tatsächlich selbst gezahlt hat.

Die Position der DGT hat sich von der Betrachtung des Eigentums im Kontext des Hauptwohnsitzes (2015) hin zu einer spezifischen Konzentration auf den Abzug für energetische Sanierungen entwickelt. Im Mai 2023 stellte die Verwaltung fest, dass der Abzug entsprechend dem Eigentumsanteil und der tatsächlichen Zahlung erfolgt, unabhängig davon, auf wen die Rechnung ausgestellt ist. Im Jahr 2024 wurde die Rechtsprechung präzisiert, um klarzustellen, dass das Recht aus der Eigenschaft als Eigentümer erwächst und dass von Nicht-Eigentümern gezahlte Kosten keinen Abzug generieren.

Wendepunkte

  1. V1189-23

    Legt fest, dass der Abzug für energetische Sanierungsmaßnahmen entsprechend dem Eigentumsanteil erfolgt, unabhängig davon, ob die Rechnung auf den Namen eines einzelnen Miteigentümers ausgestellt ist.

  2. V2505-23

    Stellt klar, dass der Abzug auf die vom Eigentümer geleisteten Beträge anwendbar ist, weshalb nicht berechtigte Bewohner den Abzug nicht geltend machen können, selbst wenn sie die Kosten tragen.

Analyse auf Grundlage von 9 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V2090-24 26. Sept. 2024

Abzug für Energieeffizienz: Anteilige Anwendung nach Eigentumsverhältnis möglich, auch bei Einzelfakturierung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por eficiencia energéticatitularidad de la viviendacertificado de eficiencia energéticacuota íntegra estatalrehabilitación energética LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición adicional 50ªLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 88
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2051-24 25. Sept. 2024

Nur der Wohnungseigentümer kann den Abzug für Energieeffizienz beanspruchen, auch wenn der Partner die Kosten mitgetragen hat

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por eficiencia energéticavivienda habitualcertificado de eficiencia energéticarehabilitación energéticatitularidad de la vivienda LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición adicional 50ªLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 105
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0664-24 15. Apr. 2024

Kein Abzug für Energieeffizienz möglich, wenn die Wohnung nicht im Eigentum des Steuerpflichtigen steht

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por eficiencia energéticavivienda habitualrehabilitación energéticacertificado de eficiencia energéticaconsumo de energía primaria no renovable LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición adicional 50ªLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2505-23 18. Sept. 2023

Kein Abzug für Energieeffizienz ohne Eigentumsnachweis der Wohnung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por eficiencia energéticatitularidad de la viviendarehabilitación energéticavivienda habitualcertificado de eficiencia energética LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición adicional 50ªLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1502-23 2. Juni 2023

Abzug für Energieeffizienz: Proportionale Anwendung bei Miteigentum

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por eficiencia energéticatitularidad de la viviendabase máxima de deduccióncopropietarioscertificado de eficiencia energética LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición adicional 50ªLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1412-23 25. Mai 2023

Abzug für Energieeffizienz erfolgt nach Eigentumsanteil und gezahlten Beträgen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por eficiencia energéticatitularidad de la viviendacopropietariocertificado de eficiencia energéticacuota íntegra estatal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición adicional 50ªLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 105
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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