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V1189-23 9. Mai 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por eficiencia energética

Jeder Miteigentümer kann den Abzug für Energieeffizienz entsprechend seinem Eigentumsanteil geltend machen

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob er und seine Ehefrau den Abzug für energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrem Einfamilienhaus unter Berücksichtigung ihrer Eigentumsanteile geltend machen können, selbst wenn die Rechnung nur auf einen Namen ausgestellt ist. Die DGT antwortet, dass jeder Miteigentümer den Abzug für die gezahlten Beträge im Verhältnis zu seinem Eigentumsanteil geltend machen kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung des genannten Abzugs durch beide Ehegatten unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigentumsanteile an der Wohnung.

Die Entscheidung der DGT

Jeder Miteigentümer der Wohnung kann den Abzug für energetische Sanierungsmaßnahmen (zusätzliche Bestimmung 50 LIRPF) für die Beträge geltend machen, die er im Anteil gezahlt hat, der ihm entsprechend seinem Eigentumsanteil anteilig zusteht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Rechnung für die Arbeiten ausschließlich auf den Namen eines der Miteigentümer ausgestellt wurde. Die Miteigentümer können die Zahlung der Beträge durch jedes nach dem Recht zulässige Beweismittel nachweisen.

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