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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie den Abzug für Maßnahmen zur Energieeffizienz in ihrem Einfamilienhaus geltend machen kann, wenn sie zu 40 % und ihr Partner zu 60 % Eigentümer sind. Die DGT stellt klar, dass jeder Eigentümer den Abzug für die Beträge geltend machen kann, die er im Verhältnis zu seinem Eigentumsanteil geleistet hat.
Cuestión planteada - Posibilidad de aplicarse la deducción por obras para la mejora de la eficiencia energética en viviendas prevista en el apartado 3 de la disposición adicional 50ª de la LIRPF, teniendo en cuenta el porcentaje de titularidad que cada miembro de la pareja posee sobre la vivienda.
Cada propietario de la vivienda puede aplicarse la deducción por las cantidades satisfechas para las obras en la parte que proporcionalmente corresponda a su porcentaje de titularidad. El límite de 15.000 euros de base acumulada se aplica de forma individual en cada declaración. Los copropietarios deben acreditar el pago de las cantidades mediante medios de prueba válidos en Derecho.
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