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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nicht spezifizierte Vergütungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 17 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Arbeitseinkünfte umfasst die spezifischen Vergütungen sowie den proportionalen Anteil der nicht spezifischen Vergütungen, einschließlich des festen Gehalts, variabler Vergütungen und Sachbezügen. Bei nicht spezifischen Vergütungen wird eine proportionale Aufteilung angewandt, die auf der Anzahl der Aufenthaltstage im Ausland im Verhältnis zur Gesamtzahl der Tage des Jahres basiert. Die maximale Befreiungsgrenze beträgt 60.100 Euro pro Jahr.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Berechnungsmethode mittels proportionaler Aufteilung der nicht spezifischen Vergütungen konstant. Die Entwicklung konzentriert sich auf die Präzision der Berechnung, indem Sachbezüge explizit in die Bemessungsgrundlage für die proportionale Aufteilung integriert werden. Es wurden keine Änderungen bei der Befreiungsgrenze oder der Methodik zur Berechnung der Tage beobachtet.

Wendepunkte

  1. V1822-23

    Präzisiert, dass der Steuerpflichtige für die Berechnung der proportionalen Aufteilung sowohl Geldvergütungen als auch Sachbezüge einbeziehen kann.

Analyse auf Grundlage von 17 der 17 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

17
V3097-18 29. Nov. 2018

Befreiung für Auslandstätigkeiten gilt nicht für Arbeitslosengeld

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exenciónrendimientos del trabajoretribuciones específicasretribuciones no específicasreparto proporcional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pReglamento del Impuesto
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0986-17 20. Apr. 2017

Befreiung bei Auslandsarbeit: Nur Kalendertage der Dienstreise werden berücksichtigt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjerodías naturales de desplazamientoretribuciones no específicasretribuciones específicasreparto proporcional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3401-16 18. Juli 2016

Expatriierungspauschale und Diäten unter Umständen von der Einkommensteuer befreit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoexención por trabajos en el extranjeroretribuciones específicasretribuciones no específicasplus de expatriación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0626-15 20. Feb. 2015

Steuerbefreiung für Auslandsarbeit bis zu 60.100 Euro jährlich möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroretribuciones específicasretribuciones no específicasreparto proporcionalrégimen de dietas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 9
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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