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Es wurde angefragt, ob die Grenze von 60.100 Euro für die Steuerbefreiung auf im Ausland erzielte Arbeitsentgelte proportional zur Dauer des Auslandsaufenthalts aufgeteilt werden muss. Die DGT stellt klar, dass die Grenze jährlich gilt und nicht anteilig berechnet werden darf, wenn der Zeitraum im Ausland weniger als ein Jahr beträgt.
Cuestión planteada Si el límite de 60.100 euros, previsto en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, se ha de repartir de forma proporcional a lo largo del año o es independiente al período de trabajo en el extranjero.
La exención se aplica a las retribuciones devengadas durante los días de estancia en el extranjero, con un límite máximo de 60.100 euros anuales. Para las retribuciones no específicas, se calcula el importe diario mediante un reparto proporcional basado en el número total de días del año. Las retribuciones específicas por el desplazamiento también están exentas. El límite de 60.100 euros no debe prorratearse cuando el periodo trabajado en el extranjero sea inferior al año.
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