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Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob für die Berechnung der Steuerbefreiung bei Auslandseinsätzen nur die Arbeitstage oder die gesamte Aufenthaltsdauer zu berücksichtigen ist. Die DGT stellt klar, dass die Kalendertage der Versetzung zu zählen sind, einschließlich der nicht-werktäglichen Tage, sofern diese der Erbringung der Dienstleistung dienen.
Cuestión planteada En relación con la exención prevista en la letra p) del artículo 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, cálculo de la renta exenta. En particular, si para determinar los días que efectivamente se ha estado desplazado en el extranjero se computan solamente los días laborables trabajados en Italia (de lunes a viernes) o los días efectivamente desplazado en dicho país (incluyendo fines de semana y días de vacaciones que ha pasado en Italia).
Para determinar la parte de las retribuciones no específicas exentas, se debe tomar el número de días naturales que el trabajador haya estado desplazado en el extranjero para realizar la prestación de servicios transnacional, incluyendo los días no laborables. No se computarán los días no laborables (festivos, fines de semana o vacaciones) que el trabajador permanezca en el extranjero por motivos particulares antes del inicio o tras finalizar los trabajos, ni los periodos vacacionales disfrutados en el extranjero.
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