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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Auszahlung von Pensionsplänen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 37 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Der Abzug von 40 % auf Beiträge, die bis zum 31. Dezember 2006 geleistet wurden, setzt voraus, dass die Leistung im Jahr des Eintritts des Versicherungsfalls oder in den beiden darauffolgenden Jahren ausgezahlt wird. Im Falle eines vorzeitigen Ruhestands tritt der Versicherungsfall ein, wenn die Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind (Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit). Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend für die Anwendung der Vergünstigungen aus Übergangsregelungen.

Die Position der DGT bleibt in der Auslegung der Fristen für die Anwendung von Abzügen aus Übergangsregelungen konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass der Anspruch auf den Abzug von 40 % auf Beiträge vor 2007 strikt davon abhängt, dass die Leistung im Jahr des Eintritts des Versicherungsfalls oder in den zwei darauffolgenden Jahren ausgezahlt wird. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine Bestätigung der Anwendung der zwölften Übergangsbestimmung.

Analyse auf Grundlage von 37 der 37 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2428-24 26. Nov. 2024

40 %-Minderung bei Rentenplanentnahmen unterliegt der Übergangsregelung

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
régimen transitorioreducción del 40%contingencia de jubilaciónrescate de plan de pensionesrendimientos del trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1943-23 5. Juli 2023

Die Frist für die Anwendung der 40 %igen Ermäßigung auf Rentenpläne endet am 31. Dezember 2024, wenn die Auszahlung vorzeitig aufgrund einer Kündigung erfolgt

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
contingencia de jubilaciónrescate de plan de pensionesreducción del 40%régimen transitorioprestación anticipada LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1441-23 25. Mai 2023

Frist für die 40 %-Minderung bei der Auszahlung von Rentenplänen endet am 31. Dezember 2024 bei vorzeitiger Auszahlung infolge einer Kündigung

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
contingencia de jubilaciónrescate de plan de pensionesreducción del 40%régimen transitoriodespido colectivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0609-23 14. März 2023

Frist für die 40 %-Minderung bei der Auszahlung von Rentenplänen endet am 31. Dezember 2024, sofern der Eintritt der Rentenfolge 2022 erfolgte

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajocontingencia de jubilaciónrescate de plan de pensionesrégimen transitorioreducción del 40% LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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