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Der Anfragende erkundigt sich nach der Frist für die Anwendung der 40 %igen Ermäßigung bei der Auszahlung eines Rentenplans nach einer betriebsbedingten Kündigung. Die DGT antwortet, dass bei einer vorzeitigen Auszahlung der Rentenleistung das Eintrittsereignis eintritt, wenn die Voraussetzungen für diese vorzeitige Auszahlung erfüllt sind.
Gestellte Frage: Verfügbare Frist zur Anwendung der im Übergangsregime vorgesehenen 40-prozentigen Ermäßigung.
Wird die Rentenleistung vorzeitig ausgezahlt, tritt das Eintrittsereignis in dem Moment ein, in dem die Voraussetzungen für den vorzeitigen Erhalt erfüllt sind. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung und des Übergangs in die Arbeitslosigkeit gilt das Eintrittsereignis zu diesem Zeitpunkt als erfolgt. Daher endet die Frist für die Anwendung der 40 %igen Ermäßigung auf vor 2007 geleistete Beiträge in den zwei auf das Eintrittsereignis folgenden Veranlagungszeiträumen. Wenn das Eintrittsereignis im Jahr 2022 eingetreten ist, endet die Frist am 31. Dezember 2024.
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