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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er nach einer Teilentnahme im Jahr 2023 ohne entsprechenden Abzug, eine 40 %-Minderung bei einer weiteren Rentenplanentnahme geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass die Frist für die Anwendung dieser Übergangsregelung davon abhängt, wann der Renteneintritt als Eintritt des Versicherungsfalls erfolgte.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la reducción del 40 por ciento contemplada en el régimen transitorio en el próximo rescate del plan.
La reducción del 40% en prestaciones percibidas en forma de capital puede aplicarse a la parte de aportaciones realizadas hasta el 31 de diciembre de 2006, siempre que se perciba dentro del plazo establecido en la disposición transitoria duodécima de la LIRPF. Para contingencias acaecidas a partir de 2007, las prestaciones deben percibirse en el ejercicio en que acaece la contingencia o en los dos ejercicios siguientes. Si la jubilación ocurrió en 2021, el plazo para aplicar este régimen transitorio finalizó el 31 de diciembre de 2023.
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