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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Positive Einkünfte: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 21 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Öffentliche Beihilfen zur Behebung von Schäden oder zur Wiederherstellung von Vermögenswerten infolge von Naturereignissen, wie etwa der DANA, werden nicht in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (IRPF) einbezogen. Diese Behandlung stützt sich auf die fünfte Zusatzbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF). Ebenso unterliegen Beihilfen, die zur Entschädigung für die vorübergehende oder endgültige Räumung des Hauptwohnsitzes aufgrund dieser Ursachen gezahlt werden, nicht der Besteuerung.

Die Position der DGT bleibt in den jüngsten Auskünften konstant, wobei ihr Kriterium auf dem Ausschluss von Beihilfen bei Naturkatastrophen von der Bemessungsgrundlage der IRPF basiert. Es ist keine doktrinäre Entwicklung zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung der fünften Zusatzbestimmung der LIRPF bei verschiedenen Fällen von Flutschäden oder Räumungen.

Analyse auf Grundlage von 20 der 21 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

21
V1242-25 7. Juli 2025

DANA-Hilfen in der Comunidad Valenciana sind im IRPF steuerfrei

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
base imponibleayudas públicaspérdidas patrimonialesrentas positivaselementos patrimoniales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición adicional quintaLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3961-15 14. Dez. 2015

Verlustvorträge aus dem Jahr 2015 können ohne zeitliche Befristung verrechnet werden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
bases imponibles negativascompensación de basessociedades agrarias de transformaciónlímite temporalrentas positivas LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 7.1.bLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 26
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0152-15 19. Jan. 2015

Kein Abzug von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten seit 2013 möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
establecimiento permanenterentas negativasbase imponibleexencióndeducción TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 14.1TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 22
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1199-14 29. Apr. 2014

99 % Steuerbefreiung bei Wertpapierübertragungen gilt nur für positive Erträge

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidades de capital-riesgoexención parcialrentas positivasrentas negativasbase imponible TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 4.1TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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