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Es wurde angefragt, ob die Beihilfen gemäß Dekret 163/2024 zum Ausgleich des Verlusts lebensnotwendiger Güter infolge des Unwetters in der Comunidad Valenciana steuerpflichtig sind. Die DGT stellt fest, dass diese Hilfen nicht in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (IRPF) einzubeziehen sind.
Cuestión planteada Tributación en el IRPF de las ayudas establecidas en el Decreto 163/2024, de 4 de noviembre, del Consell, por el que se aprueban las bases reguladoras y el procedimiento de concesión directa de ayudas urgentes para paliar la pérdida de bienes de primera necesidad de las personas físicas, producida por el temporal de viento y lluvias iniciado el 29 de octubre de 2024 en la Comunidad Valenciana.
Las ayudas públicas para paliar daños en la vivienda por causas naturales no se integrarán en la base imponible del IRPF según la disposición adicional quinta de la LIRPF. En el caso de ayudas para reparar la destrucción por inundación, no se integran las rentas positivas resultantes. Si la ayuda es inferior a las pérdidas patrimoniales, la diferencia negativa podrá integrarse en la base imponible.
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