Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Erträge aus beweglichem Kapital sowie Veräußerungsgewinne oder -verluste. Die Erträge aus beweglichem Kapital beinhalten Dividenden und Kapitalleistungen, während Veräußerungsgewinne oder -verluste aus der Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungswerten bei Transaktionen wie dem Verkauf von Immobilien, Devisen oder der Liquidation von Gesellschaften resultieren.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung verschiedener Vorgänge als Einkünfte aus Kapitalvermögen konstant. Die Auskünfte analysieren spezifische Fälle wie Dividenden, die Veräußerung von Vermögenswerten, Devisengeschäfte und die Liquidation von Gesellschaften und bestätigen stets deren Einordnung in die Bemessungsgrundlage für Ersparnisse.
Analyse auf Grundlage von 43 der 43 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.