Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Krankenversicherungsprämien für den Arbeitnehmer, den Ehegatten oder die Abkömmlinge sind bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Person und Jahr steuerfrei, bzw. 1.500 Euro im Falle einer Behinderung. Der übersteigende Betrag gilt als Sachbezug, der nach den Kosten für den Zahler bewertet wird. Im Bereich der Krypto-Assets werden unentgeltliche Airdrops als Sachbezüge aus der Tätigkeit eingestuft.
Die Position der DGT zu Krankenversicherungen bleibt hinsichtlich der Freigrenzen und Begünstigten stabil. Es ist eine Ausweitung des Konzepts der Sachbezüge auf neue digitale Vermögenswerte wie Airdrops und Staking-Belohnungen zu beobachten.
Wendepunkte
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Bezieht unentgeltlich erhaltene Airdrops als Sachbezüge aus der Tätigkeit ein.
Analyse auf Grundlage von 42 der 45 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.