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V2032-24 23. September 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo en especie

Die 12.000-Euro-Steuerbefreiung bei Aktienüberlassungen setzt einheitliche Bedingungen für alle Arbeitnehmer voraus

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Überlassung von Aktien an Arbeitnehmer, deren Anzahl von der jeweiligen Berufsklasse abhängt, von der Steuerbefreiung gemäß Art. 42.3 f) LIRPF profitiert. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung nicht anwendbar ist, da die Voraussetzung fehlt, dass das Angebot allen Arbeitnehmern zu denselben Bedingungen unterbreitet wird.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si resulta de aplicación la exención prevista en el artículo 42.3 f) de la LIRPF.

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