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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung von Krypto-Rewards, die durch die Tätigkeit als Validator mittels Staking erzielt werden. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, da weder Produktionsmittel noch Personal organisiert sind; stattdessen sind sie als Einkünfte aus beweglichem Kapital zu behandeln.
Cuestión planteada Tributación de las recompensas obtenidas en criptoactivos a través del "staking".
El staking no constituye actividad económica porque la validación es automática, con recursos mínimos y depende de una elección aleatoria del protocolo. Los rendimientos obtenidos se califican como rendimientos íntegros del capital mobiliario por la cesión a terceros de capitales propios satisfechos en especie. Estos deben valorarse por su valor de mercado en euros el día de su percepción e integrarse en la base imponible del ahorro. No existe obligación de retención si los rendimientos se obtienen directamente del sistema.
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