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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nettoertrag aus Immobilienkapital — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Reparatur- und Instandhaltungskosten, die darauf abzielen, die Lebensdauer und die Nutzbarkeit der Immobilie zu erhalten, sind abzugsfähig. Verbesserungen oder Erweiterungen, die die Kapazität, Bewohnbarkeit oder Lebensdauer erhöhen, sind nicht als Aufwand abzugsfähig, sondern werden in die Anschaffungskosten einbezogen. Kosten für die Tilgung eines Hypothekarkredits, wie Notar, Grundbuch und Verwaltungsgebühren, gelten als abzugsfähige Finanzierungskosten.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen abzugsfähigen Reparaturen und abschreibungsfähigen Verbesserungen konstant. Die Konzepte der Finanzierungskosten, einschließlich der Tilgung von Hypotheken, wurden präzisiert, und die Doktrin zur Erstattung von Kosten aufgrund von Nullzinsschranken (cláusulas suelo) wurde beibehalten.

Wendepunkte

  1. V1639-17

    Unterscheidet zwischen Finanzierungskosten (Gutachten, Notar und Steuern der Darlehensurkunde) und Anschaffungskosten (Notar, Grundbuch und Maklergebühren beim Kauf), die abschreibungsfähig sind.

  2. V0398-18

    Legt fest, dass die Abzugsfähigkeit von Bauarbeiten davon abhängt, ob es sich um Reparaturen zur Erhaltung der Lebensdauer oder um Verbesserungen zur Erhöhung der Kapazität oder Bewohnbarkeit handelt.

  3. V2580-25

    Bestätigt, dass die Kosten für die Tilgung eines Hypothekarkredits, einschließlich Notar, Grundbuch und Verwaltungsgebühren, als Finanzierungskosten abzugsfähig sind.

Analyse auf Grundlage von 9 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V0130-20 21. Jan. 2020

Einreichung ergänzender Steuererklärungen zur Korrektur von Zinsen aus der Floor-Klausel, die als Betriebsausgabe abgezogen wurden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
cláusula suelorendimiento neto del capital inmobiliariogasto deducibleautoliquidación complementariadisposición adicional cuadragésima quinta LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición adicional cuadragésima quintaReal Decreto-ley 1/2017
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1639-17 22. Juni 2017

Kosten der Hypothekenurkunde sind als Finanzierungskosten abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento neto del capital inmobiliariogastos de financiacióncoste de adquisiciónamortizacióngastos deducibles LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 13.h
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2281-14 5. Sept. 2014

Abzug von uneinbringlichen Mieterträgen durch Berichtigung der Steuererklärung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento neto del capital inmobiliariosaldos de dudoso cobrorectificación de autoliquidacióngestión de cobrorentas de alquiler LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 13
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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