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V0744-19 2. April 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimiento neto del capital inmobiliario

Abzug der Abschreibung für vermietete Immobilien: 3 % auf den höheren Wert von Anschaffungskosten oder Katasterwert (ohne Grund und Boden)

Ein Eigentümer einer über eine Wohnungsbaugenossenschaft erworbenen Mietimmobilie erkundigt sich nach der Berechnung der Abschreibung zur Ermittlung der Nettoerträge aus Immobilienkapital. Die DGT stellt klar, dass 3 % auf den jeweils höheren der beiden Werte anzuwenden sind, wobei der Bodenwert stets auszuschließen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berechnungsmethode der Abschreibung zur Ermittlung des Nettoertrags aus Immobilienkapital.

Die Entscheidung der DGT

Zur Ermittlung des Nettoertrags aus Immobilienkapital darf der abziehbare Abschreibungsbetrag 3 % des jeweils höheren Wertes aus den geleisteten Anschaffungskosten (ohne Grund und Boden) oder dem Katasterwert (ohne Grund und Boden) nicht überschreiten. Wenn der Wert des Grundstücks unbekannt ist, wird er durch die anteilige Verteilung der Anschaffungskosten auf die Katasterwerte des Grundstücks und des Gebäudes berechnet. Der seit dem Erwerb durch die Genossenschaft eingetretene Wertverlust des Grundstücks ist nicht in die Anschaffungskosten einzubeziehen.

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