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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Reinvestition: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 72 Auskünfte · 2017–2026

Geltende Auffassung

Die Steuerbefreiung bei Reinvestition setzt voraus, dass es sich bei der veräußerten Immobilie um den Hauptwohnsitz handelt, was bedeutet, dass diese mindestens drei Jahre lang oder zu irgendeinem Zeitpunkt in den zwei Jahren vor der Veräußerung als Wohnsitz gedient haben muss. Die neu erworbene Immobilie muss ebenfalls die Anforderung des Hauptwohnsitzes erfüllen. Die Reinvestition des erzielten Betrags muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren erfolgen, entweder vor oder nach der Veräußerung, wobei eine anteilige Befreiung zulässig ist, wenn nicht der gesamte Betrag reinvestiert wird.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen und der Eigenschaft der Immobilie als Hauptwohnsitz stabil. Die Fristen von zwei Jahren wurden präzisiert, sodass der Erwerb entweder vor oder nach der Veräußerung erfolgen kann. Das Kriterium zur Proportionalität der Befreiung bei einer teilweisen Reinvestition ist konstant geblieben.

Wendepunkte

  1. V1663-21

    Stellt klar, dass die Reinvestition innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren vor oder nach der Veräußerung erfolgen kann, aufgrund der Fungibilität der Mittel.

  2. V1352-24

    Präzisiert den Begriff des Hauptwohnsitzes und erlaubt es, die Immobilie als solchen zu betrachten, wenn sie an irgendeinem Tag in den zwei Jahren vor der Veräußerung als Wohnsitz diente.

Analyse auf Grundlage von 68 der 72 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2315-25 27. Nov. 2025

Erwerb von Immobilien durch Erbschaft schließt Steuerbefreiung bei Reinvestition aus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por reinversiónvivienda habitualganancia patrimonialtransmisión de viviendaadquisición a título gratuito LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 38.1RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 41
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1468-25 6. Aug. 2025

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung durch Reinvestition bei Sanierungsarbeiten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por reinversiónvivienda habitualganancia patrimonialrehabilitación de viviendareinversión LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 38.1RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 41.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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