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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Steuerermäßigung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Geringe Zuverlässigkeit 25 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Beim Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) müssen die Voraussetzungen für die Befreiung zum Zeitpunkt des Entstehens der Schenkung erfüllt sein. Bei Schenkungen unter Lebenden muss das Erfordernis des familiären Kontrollanteils bereits im Veranlagungszeitraum vor der Schenkung vorliegen. Es ist nicht erforderlich, dass nach der Schenkung ein bestimmter Zeitraum vergeht, um die Befreiung zu validieren.

Die Abfolge zeigt verstreute Kriterien zu verschiedenen Steuerermäßigungen (Schenkungen, Vermietungen, Rentenpläne und Versicherungen). Es gibt keine dogmatische Entwicklung zu einem einzigen Konzept, sondern isolierte Kriterien für unterschiedliche Materien. Die Position zur Befreiung bei der Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) bleibt bei der Forderung nach der Erfüllung der Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Entstehens.

Analyse auf Grundlage von 24 der 25 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1874-17 14. Juli 2017

Galicische Verbesserungspakte gelten als Erbschaftstitel für die Erbschaftsteuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
pacto sucesoriopacto de mejoratítulo sucesorioreducción fiscalhecho imponible LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 3.1LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.2.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0278-17 2. Feb. 2017

Keine Reduzierung des Ertrags bei Lebensversicherung bei Invalidität möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos de capital mobiliarioseguro de vidaindemnización por invalidezreducción fiscaldisposición transitoria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición transitoria decimoterceraLey 26/2014
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2155-14 5. Aug. 2014

60 %-Abzug bei Mieterträgen auch bei negativen Erträgen anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento netoarrendamiento de viviendareducción fiscalrendimiento negativo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.2RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 16.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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