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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Berichtigung von Selbstveranlagungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 49 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Rückerstattung unrechtmäßig erhaltener Beträge hat keine Auswirkungen auf die Erklärung der Einkommensteuer (IRPF) in dem Geschäftsjahr, in dem die Rückerstattung erfolgt. Die steuerliche Auswirkung muss durch die Berichtigung der Selbstveranlagungen der Zeiträume reguliert werden, in denen diese Beträge als Einnahmen erklärt wurden. Damit die Berichtigung zulässig ist, muss das Ergebnis für den Verpflichteten günstiger sein als die vorherige Erklärung, wobei eine Beeinträchtigung seiner berechtigten Interessen nachzuweisen ist.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Behandlung unrechtmäßig erhaltener Beträge konstant und verlangt die Berichtigung der ursprünglichen Geschäftsjahre. Die Lehrmeinung wurde jedoch präzisiert, indem festgelegt wurde, dass die Berichtigung einen Vorteil oder Nutzen für den Steuerpflichtigen sowie den Nachweis einer Beeinträchtigung seiner berechtigten Interessen erfordert.

Wendepunkte

  1. V1994-20

    Legt fest, dass eine Berichtigung nur zulässig ist, wenn das Ergebnis für den Verpflichteten günstiger ausfällt und eine Beeinträchtigung der berechtigten Interessen nachgewiesen werden muss.

Analyse auf Grundlage von 48 der 49 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1263-26 25. Mai 2026

Wiederaufnahme des Abzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz bei Rückkehr möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualvivienda habitualrectificación de autoliquidaciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2206-25 17. Nov. 2025

Begrenzung der Reduzierung bei Aufnahme einer Tätigkeit auf 100.000 Euro Nettoertrag

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
reducción por inicio de actividadestimación directarendimiento netoactividad económicarectificación de autoliquidaciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 32.3LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 120.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2118-23 19. Juli 2023

Die Rückerstattung unrechtmäßig bezogener Renten hat keine Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung (IRPF) des Jahres, in dem die Rückerstattung erfolgt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoimputaciónrectificación de autoliquidacionesimportes indebidamente percibidosexigibilidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 120.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0755-21 30. März 2021

COVID-19-Sonderleistungen für Selbstständige gelten als Arbeitsentgelt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoprestaciones extraordinariasautónomosrectificación de autoliquidacionescese de actividad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 6LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1 b)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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