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Ein Steuerpflichtiger, der fünf Jahre lang das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer genutzt hat, fragt an, ob er seine vergangenen Steuererklärungen korrigieren kann, um stattdessen das allgemeine Regime anzuwenden. Die DGT stellt fest, dass eine Korrektur der Steuererklärungen nicht möglich ist, um die Anwendung dieses Sonderregimes rückwirkend zu ändern.
Cuestión planteada Si, al amparo del artículo 120.3 de la Ley General Tributaria, puede rectificar las autoliquidaciones de los ejercicios no prescritos, anulando los respectivos modelos 151, y declarar las rentas de dichos ejercicios mediante modelos 100, solicitando, en su caso, la devolución de las cantidades ingresadas de más.
Las opciones tributarias que deben ejercitarse, solicitarse o renunciarse con la presentación de una declaración no pueden rectificarse con posterioridad, salvo que se haga en el periodo reglamentario. Para el régimen especial de trabajadores desplazados, la renuncia solo puede realizarse durante los meses de noviembre y diciembre anteriores al año en que deba surtir efectos. Por tanto, no es posible corregir la aplicación del régimen especial mediante la rectificación propuesta.
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