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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Pro Indiviso: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 21 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Die Erträge aus Immobilienkapital werden entsprechend der rechtlichen Eigentumsverhältnisse an den Vermögenswerten zugerechnet. Die bis zum Todfall fälligen Einkünfte stehen der Erblasserin zu, während die nach dem Todfall auf hinterlassene Vermögenswerte entfallenden Einkünfte den Legataren zustehen. Nach der Zuteilung werden die Erträge aus den Immobilien den Miterben (Pro Indiviso) mittels des Systems der Einkommenszurechnung zugerechnet.

Die Position der DGT zeigt keine doktrinäre Entwicklung bezüglich des Konzepts des Pro Indiviso, sondern behandelt verschiedene Aspekte des Miteigentums in isolierten Auskünften. Es wurde eine Konsistenz bei der Beschränkung der Steuerhaftung auf den Beteiligungsanteil und bei der Zurechnung von Einkünften nach den rechtlichen Eigentumsverhältnissen beibehalten.

Wendepunkte

  1. V2270-19

    Es wird festgelegt, dass die bloße Mitinhaberschaft keine gesamtschuldnerische oder subsidiäre Steuerhaftung begründet, wodurch die Pfändung ausschließlich auf den Beteiligungsanteil des Verpflichteten beschränkt wird.

Analyse auf Grundlage von 19 der 21 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

21
V0578-22 21. März 2022

Die Auflösung von Gesamthandsgemeinschaften durch gleichwertige Anteile unterliegt der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de comunidad de bienesexcesos de adjudicacióntransmisiones patrimoniales onerosasactos jurídicos documentadospro indiviso TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.BTRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 31.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0822-14 25. März 2014

Erwerb eines Miteigentumsanteils unterliegt der Grunderwerbsteuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
comunidad de bienespro indivisotransmisión onerosaexceso de adjudicacióndisolución de comunidad TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.B
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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