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V1198-25 2. Juli 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Zurechnung von Mieteinnahmen aus geerbten Immobilien nach Rechtsinhaberschaft und Todeszeitpunkt

Es wird geklärt, wie Mieteinnahmen aus Gewerbeimmobilien zu versteuern sind, die Teil eines Erbes waren. Die DGT stellt fest, dass die Erträge der Person zugerechnet werden, die im jeweiligen Zeitraum die Rechtsinhaberschaft innehat. Dabei wird zwischen der Erblasserin, den Vermächtnisnehmern, dem Nachlass (herencia yacente) oder den Miterben in Miteigentümerschaft unterschieden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird nach der Besteuerung der Mieteinnahmen aus zwei Gewerberäumen im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) gefragt, die Teil eines Erbes waren.

Die Entscheidung der DGT

Erträge aus Immobilienkapital werden nach der rechtlichen Eigentumsverhältnisse der Vermögenswerte zugerechnet. Die bis zum Tod fälligen Mieten stehen dem Erblasser zu; die nachfolgenden Mieten aus vermachten Vermögenswerten den Legatar; die Mieten der nicht vermachten Immobilie bis zur Zuteilung der Erbengemeinschaft (Herencia Yacente); und nach der Zuteilung den Erben in Miteigentum (Proindiviso) mittels des Ertragszurechnungsregimes.

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