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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Forschungspersonal: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Damit Forschungsstipendien gemäß Artikel 7.j) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) steuerbefreit sind, müssen die Ausschreibungsbedingungen die Eigenschaft als Beamter, Personal der öffentlichen Verwaltung oder Lehr- und Forschungspersonal ausdrücklich als Voraussetzung oder Verdienst fordern. Diese Eigenschaft muss von der ausschreibenden Stelle bei der Vergabe der Beihilfe berücksichtigt werden und darf nicht von einer nachträglichen Bescheinigung abhängig gemacht werden. Zudem darf die Beihilfe nicht den Charakter eines Arbeitsvertrags haben und muss die Anforderungen des Real Decreto 63/2006 erfüllen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung konstant, dass die Eigenschaft als Forscher oder Lehrkraft als Voraussetzung oder Verdienst in den Ausschreibungsbedingungen aufgeführt sein muss, um die Befreiung nach Artikel 7.j) des LIRPF anzuwenden. Im Laufe der Jahre hat die Verwaltung präzisiert, dass diese Eigenschaft vorab und nicht durch nachträgliche Bescheinigungen bewertet werden muss. Zudem wurde die Unterscheidung zwischen steuerbefreiten Stipendien und Arbeitsverträgen verstärkt.

Wendepunkte

  1. V0596-24

    Legt fest, dass die Eigenschaft als Lehrkraft oder Forscher von der ausschreibenden Stelle bei der Vergabe der Beihilfe berücksichtigt werden muss und nicht von einer nachträglichen Bescheinigung abhängig gemacht werden darf.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 2. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V2199-19 16. Aug. 2019

Einnahmen aus Forschungsausbeutung gelten als Arbeitsentgelt ohne 30 %-Abzug

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoexplotación de investigaciónreducción del 30%personal investigadorperiodo de generación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0160-15 19. Jan. 2015

Der Antrag auf Erstattung von Sozialversicherungsvergünstigungen für F&E hindert ein anderes Unternehmen der Steuergruppe nicht daran, den F&E-Abzug beizubehalten

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
consolidación fiscaldeducción por i+dbonificación en la cotizaciónpersonal investigadorgrupo fiscal TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 35LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición adicional 20ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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