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V2991-20 5. Oktober 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Steuerbefreiung von Stipendien beim IRPF: Voraussetzungen der Institution, Art der Förderung und Ausschreibung entscheidend

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung eines erhaltenen Stipendiums. Die DGT stellt klar, dass ein Stipendium steuerfrei ist, wenn es die Bedingungen der gewährenden Institution, die Art der Ausbildung oder spezifische Forschungsanforderungen sowie die entsprechenden Ausschreibungsmodalitäten erfüllt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung in Spanien unter den beschriebenen Merkmalen.

Die Entscheidung der DGT

Für die Befreiung von Stipendien gemäß Art. 7.j) LIRPF ist es erforderlich, dass diese öffentlich sind oder von gemeinnützigen Einrichtungen/Bankstiftungen unter bestimmten Regimes vergeben werden. Die Befreiung findet keine Anwendung, wenn sie nicht für reglementierte Studien bestimmt sind oder die Forschungsanforderungen der RD 63/2006 oder RD 103/2019 nicht erfüllen. Bei Forschungsstipendien für Lehrkräfte oder Beamte muss die Ausschreibung diese Bedingung ausdrücklich als Voraussetzung oder Verdienst verlangen.

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