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Es wurde angefragt, ob eine Beihilfe der Xunta de Galicia zur Postdoktorandenförderung im Ausland von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weder als Stipendium noch für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten erfüllt sind.
Cuestión planteada Tributación de la ayuda referida en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La ayuda no está exenta por el artículo 7.j) de la LIRPF porque las bases de la convocatoria no exigen expresamente la condición de funcionario o personal docente como requisito o mérito. Tampoco aplica la exención del artículo 7.p) de la LIRPF porque la actividad no constituye un trabajo realizado para una entidad no residente. Por tanto, las cantidades percibidas son rendimientos del trabajo sujetos a retención.
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