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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Regulierungszeitraum: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 32 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Lieferung von Gütern, die in von der Umsatzsteuer befreiten Umsätzen verwendet wurden, unterliegt der Mehrwertsteuer (IVA), ist jedoch von dieser befreit, wenn dem Erwerber kein Recht auf den Vorsteuerabzug (vollständig oder teilweise) der bei der Anschaffung gezahlten Steuer eingeräumt wurde. Wenn der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, unterliegt die Operation dem Regelsatz. Im Rahmen einer Unternehmensgruppe (régimen de grupo de entidades) beträgt die Bemessungsgrundlage für Investitionsgüter, deren Regulierungszeitraum abgelaufen ist, Null.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Befreiung für den Verkauf von Gütern aus befreiten Umsätzen konstant, sofern kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Es ist eine wiederkehrende technische Anwendung hinsichtlich der Bemessungsgrundlage in Unternehmensgruppen zu beobachten, wobei bestätigt wird, dass Güter mit abgelaufenem Regulierungszeitraum nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen. Es gibt keine Kriterienänderungen, sondern eine systematische Anwendung der Vorschriften über den Vorsteuerabzug und den Regulierungszeitraum.

Analyse auf Grundlage von 30 der 32 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0187-22 7. Feb. 2022

Bemessungsgrundlage im Gruppenregime durch Kosten mit gezahlter Vorsteuer bestimmt

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de grupo de entidadesbase imponiblebienes de inversiónperiodo de regularizaciónsector diferenciado LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 163 quinquiesLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 163 sexies.cinco
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0532-21 9. März 2021

Übertragung eines Baurechts gilt als Lieferung von Gegenständen

SG de Impuestos sobre el Consumo
derecho de superficieentrega de bienesexenciónrenuncia a la exenciónbien de inversión LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3307-17 28. Dez. 2017

Mietkauf von Wohnungen gilt nicht als Erstlieferung des Gebäudes

SG de Impuestos sobre el Consumo
arrendamiento con opción de compraprimera entregaautoconsumobien de inversiónperiodo de regularización LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 8.Dos.5ºLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 9.1.c)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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