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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Wertberichtigungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 13 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Abziehbarkeit von Wertberichtigungen auf Forderungen aus Schuldverhältnissen ist an die Erfüllung der in Artikel 13.1 des LIS (Ley del Impuesto sobre Sociedades – Körperschaftsteuergesetz) vorgesehenen Umstände gebunden, sofern die Ausschlussgründe gemäß den Nummern 1 bis 3 nicht vorliegen. Im Falle von Forderungen zwischen Privatpersonen richtet sich die Abziehbarkeit nach denselben Regeln der Körperschaftsteuer (IS). Bei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ist die Insolvenz des Schuldners sowie die Eröffnung des gerichtlichen Liquidationsverfahrens erforderlich.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Anforderungen des LIS für die Abziehbarkeit von Wertberichtigungen konstant. Jüngste Auskünfte bekräftigen, dass die Abziehbarkeit von den Umständen des Artikels 13.1 und dem Fehlen von Ausschlüssen abhängt. Es ist kein Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung der geltenden Vorschriften über Forderungen und Schuldner.

Analyse auf Grundlage von 8 der 13 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

13
V2015-14 25. Juli 2014

Keine Berücksichtigung der Aufdeckung von Wertminderungen in der Bemessungsgrundlage, wenn Dividenden keine Anrechnung der Doppelbesteuerung auslösten

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
reversión de deteriorobase imponibledoble imposición internadividendospérdidas por deterioro TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 12.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.4.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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