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Es wurde angefragt, ob die Aufdeckung von Wertminderungen bei Beteiligungen in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden muss, wenn die Dividendenausschüttung nicht zu einer Anrechnung der inländischen Doppelbesteuerung geführt hat. Die DGT stellt klar, dass gemäß der Übergangsbestimmung 41 der TRLIS eine Einbeziehung in jenen Fällen nicht erfolgt, in denen die Wertminderung keinen Anspruch auf eine solche Anrechnung begründet hat.
Cuestión planteada Si la reversión del deterioro de valor que debe integrarse en la base imponible, en aplicación de lo establecido en la disposición transitoria 41ª del texto refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades no resultará de aplicación respecto de aquellos deterioros que vengan determinados por la distribución de dividendos que no haya dado lugar a la aplicación de la deducción por doble imposición interna.
La reversión de las pérdidas por deterioro de valores representativos del capital o fondos propios no se integrará en la base imponible si la distribución de dividendos o participaciones en beneficios no ha dado lugar a la aplicación de la deducción por doble imposición interna. En caso de que sí haya generado derecho a la deducción, la reversión debe realizarse teniendo en cuenta la tributación efectivamente probada para evitar una doble imposición contraria al espíritu de la norma.
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