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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Sonderzahlung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 38 Auskünfte · 2014–2022

Geltende Auffassung

Die Beträge, die aus der Erstattung oder dem Wegfall von Sonderzahlungen resultieren, gelten als Arbeitsentgelt und müssen dem Veranlagungszeitraum zugerechnet werden, in dem sie für den Empfänger fällig werden. Hinsichtlich der Pfändung von Forderungen gilt: Wenn neben der ordentlichen Monatszahlung eine Sonderzahlung geleistet wird, beträgt die Pfändungsgrenze das Doppelte des monatlichen Mindestlohns (SMI). Wenn die Sonderzahlung bereits auf den monatlichen Lohn anteilig verteilt ist, beträgt die Grenze den auf zwölf Monate umgelegten jährlichen Mindestlohn (SMI).

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung dieser Beträge als zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung fälliges Arbeitsentgelt konstant, wobei eine Betrachtung als Nachzahlungen oder unregelmäßige Einkünfte abgelehnt wird. Die Entwicklung konzentriert sich auf die technische Präzisierung der Berechnung der Pfändungsgrenzen, wenn ordentliche und außerordentliche Bezüge zusammenfallen.

Wendepunkte

  1. V3253-14

    Legt fest, dass der Anspruch auf die Zahlung mit der Zahlungsvereinbarung entsteht, was die Anwendung des 40 %-Reduktionssatzes für unregelmäßige Einkünfte verhindert.

  2. V2588-22

    Präzisiert die Berechnung der Pfändungsgrenze danach, ob die Sonderzahlung als Einmalbetrag geleistet wird oder bereits anteilig auf den monatlichen Lohn verteilt ist.

Analyse auf Grundlage von 37 der 38 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V3462-20 30. Nov. 2020

Quellensteuer auf Sonderzahlungen ist zum Zeitpunkt der Auszahlung einzubehalten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoretención a cuentapaga extraordinarianacimiento de la obligación de retenerabono de rentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 78.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0639-16 16. Feb. 2016

Rückzahlung von Sonderzahlungen hebt Steuerbefreiung der Abfindung nicht auf

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
indemnización por despidorenta exentadesvinculaciónpaga extraordinarianueva contratación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.eRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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