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Es wird angefragt, welcher Quellensteuerabzug bei der Rückforderung eines Teils der Sonderzahlung von 2013 für das Personal der Generalitat de Catalunya anzuwenden ist, wenn der Arbeitnehmer verstorben ist. Die DGT antwortet, dass der Betrag seinen Charakter als Arbeitslohn behält und der Quellensteuer unterliegen muss.
Gestellte Frage: Unterwerfung der Auszahlung der Sonderzahlung an die Erben von verstorbenem Personal des öffentlichen Sektans der Quellensteuer.
Der Betrag für die teilweise Rückforderung der Sonderzahlung von 2013 wird als Arbeitslohn eingestuft. Obwohl die Zahlung nach dem Tod des Arbeitnehmers an die Erben erfolgt, ändert dies weder die Einstufung der Einkünfte noch den Status der verstorbenen Arbeitnehmer als Steuerpflichtige. Daher unterliegt die Auszahlung der Quellensteuer als Arbeitslohn, unabhängig davon, ob sie Teil des Nachlasses ist. Der Quellensteueranteil wird gemäß der Einkommensteuerverordnung bestimmt.
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