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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Immobilieninvestitionen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 31 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Die beschleunigte Abschreibung von Sachanlagen und Immobilieninvestitionen ist eine nicht zwingende Option, die es ermöglicht, bis zum Doppelten des maximalen linearen Koeffizienten anzuwenden. Diese Option muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist der Steuererklärung ausgeübt werden und lässt keine nachträgliche Berichtigung zu. Für den Abzug aufgrund von Gewinnreinvestitionen müssen die Immobilien neue Wirtschaftsgüter sein, wobei als solche solche gelten, die zuvor von keinem übertragenden Unternehmen genutzt wurden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung des Handelsrechts für die Bewertung und den Ausbuchungsprozess von Immobilieninvestitionen konstant. Es sind keine signifikanten doktrinären Änderungen in der Abfolge zu beobachten; die Anforderung, dass die Wirtschaftsgüter neu sein müssen, um Zugang zu spezifischen Anreizen zu erhalten, sowie die optionale Natur der beschleunigten Abschreibung bleiben bestehen.

Analyse auf Grundlage von 26 der 31 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1745-16 20. Apr. 2016

Gewinnreinvestitionsabzug setzt die Neuanschaffung von Immobilien voraus

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversión de beneficiosinversiones inmobiliariasinmovilizado materialelementos nuevoscuota íntegra TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 37TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 108
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0922-15 25. März 2015

Für den Investitionsabzug müssen Immobilien neu sein

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversión de beneficiosinmovilizado materialinversiones inmobiliariaselementos nuevoscuota íntegra TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 37TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 108
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0437-15 4. Feb. 2015

Keine Währungsabschreibung oder Reinvestitionsabzug bei Tausch von Baurechten möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
depreciación monetariapermutaderechos de aprovechamiento urbanísticoinversiones inmobiliariasbeneficios extraordinarios TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 15
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3133-14 19. Nov. 2014

Gewinnreinvestitionsabzug setzt den Erwerb neuer Immobilien voraus

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversión de beneficiosinmovilizado materialinversiones inmobiliariaselementos nuevosactividades económicas TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 37TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 108
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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