Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Verzugszinsen im Gerichtsverfahren: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 15 Auskünfte · 2015–2019

Geltende Auffassung

Verzugszinsen im Gerichtsverfahren haben einen entschädigenden Charakter und werden als Vermögenszuwächse besteuert, die in die Bemessungsgrundlage für Ersparnisse einfließen. Die zeitliche Zuordnung erfolgt in dem Kalenderjahr, in dem sie berechnet und ihre Zahlung beschlossen wird. Aufgrund ihres entschädigenden Charakters sind sie nicht Teil der Bemessungsgrundlage der IVA (Mehrwertsteuer).

Die Position der DGT bleibt in der gesamten analysierten Sequenz konstant. Seit 2015 vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass sowohl gesetzliche Zinsen als auch Verzugszinsen im Gerichtsverfahren Vermögenszuwächse darstellen. Die einzige im Jahr 2019 hinzugefügte Präzisierung ist der Ausschluss dieser Zinsen von der Bemessungsgrundlage der IVA.

Wendepunkte

  1. V1238-19

    Stellt klar, dass Verzugszinsen im Gerichtsverfahren aufgrund ihres entschädigenden Charakters nicht Teil der Bemessungsgrundlage der IVA sind.

Analyse auf Grundlage von 15 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

15
V1181-17 17. Mai 2017

Rückerstattung der Einkommensteuer (IRPF) bei nichtigen Vorzugsaktien möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
participaciones preferentesrendimientos del capital mobiliarioganancia patrimonialrectificación de autoliquidaciónintereses legales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.cLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0675-16 18. Feb. 2016

Rückerstattung der Einkommensteuer (IRPF) bei nichtigen Vorzugsaktien möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
participaciones preferentesrendimientos del capital mobiliarioganancia patrimonialintereses legalesintereses de mora procesal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.cLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0272-16 25. Jan. 2016

Erstattung der Einkommensteuer (IRPF) bei nichtiger Vorzugsaktien möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del capital mobiliarioganancia patrimonialrectificación de autoliquidacióndevolución de ingresos indebidosintereses legales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.cLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt