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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zurechnung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 30 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Arbeitseinkünfte werden nach ihrer Fälligkeit für den Empfänger zugerechnet. Um den Abzug von 30 % für deutlich unregelmäßige Einkünfte anzuwenden, ist es eine zwingende Voraussetzung, dass diese Beträge in einem einzigen Veranlagungszeitraum zugerechnet werden. In Fällen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen mit Ratenzahlungen wird diese Voraussetzung der einmaligen Zurechnung nicht erfüllt.

Die DGT vertritt eine beständige Position zur Zurechnung von Einkünften basierend auf der Fälligkeit. Es wurde präzisiert, dass der Abzug für Unregelmäßigkeit eine Zurechnung in einem einzigen Veranlagungszeitraum erfordert, wodurch dieser Vorteil bei Beendigungsvereinbarungen, die monatliche Zahlungen bis zum Renteneintritt vorsehen, ausgeschlossen wird.

Wendepunkte

  1. V1003-26

    Präzisiert, dass eine Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen mit monatlichen Zahlungen bis zum Renteneintritt die für den Abzug von 30 % erforderliche einmalige Zurechnung verhindert.

Analyse auf Grundlage von 29 der 30 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2118-23 19. Juli 2023

Die Rückerstattung unrechtmäßig bezogener Renten hat keine Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung (IRPF) des Jahres, in dem die Rückerstattung erfolgt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoimputaciónrectificación de autoliquidacionesimportes indebidamente percibidosexigibilidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 120.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1254-20 5. Mai 2020

Anwendung des 30 %-Abzugs für unregelmäßige Einkünfte bei Einmalzahlungen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoreducción por irregularidadperiodo de generaciónperiodo impositivocomplementos salariales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 12.1.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1158-20 29. Apr. 2020

Anwendung des 30 %-Abzugs für unregelmäßige Einkünfte bei Einmalzahlungen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoreducción por irregularidadperiodo de generaciónperiodo impositivocomplementos salariales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 12.1.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1217-18 10. Mai 2018

30 %-Reduzierung auf Jubelprämie unter zwei Bedingungen anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
reducción por irregularidadperíodo de generaciónrendimientos del trabajopremio de jubilaciónretención LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 12
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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