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V0887-25 23. Mai 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancias o pérdidas patrimoniales

Gewinne aus dem nicht gewerblichen Devisenhandel sind als Veräußerungsgewinne oder -verluste zu deklarieren

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Gewinne aus dem nicht gewerblichen Handel mit Devisen als Einkünfte aus beweglichem Kapital anzugeben sind. Die DGT stellt klar, dass es sich, da keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, um Veräußerungsgewinne oder -verluste handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Im Falle positiver Ergebnisse, wo sollten diese in der Einkommensteuererklärung angegeben werden: müssten sie als Einkünfte aus beweglichem Kapital angegeben werden?

Die Entscheidung der DGT

Sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, führen Differenzen aus dem Wechsel von Fremdwährungen in die Landeswährung gemäß Artikel 33 des Gesetzes 35/2006 zu einem Veräußerungsgewinn oder -verlust. Der Wechselkurs ist der zum Zeitpunkt der Übertragung oder Rückzahlung geltende Kurs. Wenn Fremdwährungen anstelle von Euro empfangen werden, wird das Ergebnis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseingangs oder der Zahlung zugerechnet.

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