Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zurechnung von Immobilienerträgen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 39 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Zurechnung von Immobilienerträgen basiert auf der Verfügbarkeit der Immobilie und nicht auf deren tatsächlicher Nutzung. Ausgenommen sind lediglich Immobilien, die als Hauptwohnsitz dienen, die für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, die Kapitalerträge generieren, sowie Immobilien im Bau oder solche, die aus städtebaulichen Gründen nicht genutzt werden können. Der Steuerpflichtige muss den Ausschlussgrund durch rechtlich zulässige Beweismittel nachweisen.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der abschließenden Ausschlüsse gemäß Artikel 85.1 der LIRPF (Einkommensteuergesetz) konstant. Im Laufe der Auskünfte wurde der Umfang dieser Ausschlüsse präzisiert, etwa im Falle von illegalen Besetzungen, unbebauten Grundstücken oder Immobilien im Bau. Gründe, die außerhalb des Gesetzes liegen, wie Krankheit oder Arbeit, werden nicht anerkannt, um eine Zurechnung zu vermeiden.

Wendepunkte

  1. V1385-18

    Legt fest, dass bei illegalen Besetzungen der Ausschluss der Zurechnung ab Beginn des nachgewiesenen Räumungsverfahrens gilt.

  2. V0299-25

    Ermöglicht es, zwei nebeneinander liegende Wohnungen mit unterschiedlichen Katasterreferenzen als einen einzigen Hauptwohnsitz zu betrachten, wenn sie dauerhaft bewohnt werden.

  3. V1910-25

    Präzisiert, dass Immobilien im Bau oder aus städtebaulichen Gründen nicht genutzte Immobilien ohne die Notwendigkeit eines spezifischen Dokuments keine Einkünfte begründen, sofern rechtlich zulässige Beweise vorliegen.

Analyse auf Grundlage von 38 der 39 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0536-26 6. März 2026

Keine Zurechnung von Immobilienerträgen bei Vorliegen eines Nießbrauchsrechts

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación de rentas inmobiliariasderechos reales de disfruteusufructovalor catastralnuda propiedad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1674-25 16. Sept. 2025

Keine Zurechnung von Immobilienerträgen bei umfassendem Wohnrecht

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación de rentas inmobiliariasderecho de habitaciónvivienda habitualtitularidad jurídicalegitimario LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85Código Civil
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1591-24 1. Juli 2024

Nackeneigentümer müssen keine fiktiven Mieteinkünfte versteuern

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación de rentas inmobiliariasnuda propiedadusufructoderechos reales de disfrutevalor catastral LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1262-24 31. Mai 2024

Zwei Wohnungen ohne Innenverbindung gelten nicht als eine einzige Hauptwohnung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
vivienda habitualimputación de rentas inmobiliariasvalor catastralresidencia habitualderechos reales de disfrute LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt