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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob zwei nebeneinander liegende und innen miteinander verbundene Wohnungen als Hauptwohnsitz für die Einkommensteuer (IRPF) anerkannt werden können. Die DGT bestätigt, dass dies möglich ist, sofern dort der gewöhnliche Aufenthalt stattfindet; dabei müssen beide Katasterreferenzen angegeben werden.
Cuestión planteada A. Consideración de ambas viviendas como vivienda habitual a efectos del IRPF.
Es posible considerar como vivienda habitual dos viviendas contiguas unidas interiormente, aunque no estén unidas registralmente y tengan referencias catastrales distintas, siempre que se habite en ellas de forma permanente y durante todo el año. En este caso, ambas formarían una única vivienda habitual excluida del régimen de imputación de rentas inmobiliarias. Para la deducción por inversión, se debe considerar de forma independiente cada vivienda y cumplir los requisitos del régimen transitorio.
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