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V2952-23 8. November 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación de rentas inmobiliarias

Einkünfte aus Immobilien einer noch nicht abgetretenen Erbmasse werden den Erben entsprechend ihrem Anteil zugerechnet

Der Anfragende erkundigt sich, ob Einkünfte aus einer Immobilie einer Erbmasse, die noch nicht förmlich angenommen wurde, ihm zuzurechnen sind. Die DGT stellt klar, dass es sich um eine herrenlose Erbmasse (herencia yacente) handelt und die Einkünfte den Erben gemäß den geltenden Regeln oder Vereinbarungen oder, falls keine vorhanden sind, zu gleichen Teilen zuzurechnen sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zurechnung von Immobilienerträgen in Bezug auf eine Immobilie, die Teil des Nachlasses des Vaters des Anfragenden ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Zurechnung von Immobilienerträgen obliegt dem Eigentümer oder dem Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten. Im Falle einer ungelösten Erbengemeinschaft werden die Erträge den Erben gemäß den anwendbaren Regeln oder Vereinbarungen zugerechnet oder, falls diese der Verwaltung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, zu gleichen Teilen. Um unzulässige Zurechnungen zu korrigieren, kann der Betroffene die Berichtigung der Steuererklärungen im Rahmen des in der allgemeinen Steuergesetzgebung vorgesehenen Verfahrens beantragen.

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