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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Grenzüberschreitende Fusionen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 13 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Grenzüberschreitende Fusionen können den Sonderregime in Anspruch nehmen, wenn sie nach handelsrechtlichen Vorschriften durchgeführt werden und die Anforderungen des LIS (Gesellschaftssteuergesetz) erfüllen, sofern gültige wirtschaftliche Gründe vorliegen und kein Betrug vorliegt. Bei Sacheinlagen muss die übernehmende Gesellschaft in Spanien ansässig sein oder eine Betriebsstätte haben, und der einbringende Anteilseigner muss mindestens 5 % des Eigenkapitals halten. Wenn die übertragende Gesellschaft in einem anderen Staat ohne Betriebsstätte in Spanien ansässig ist, werden die Vermögenswerte zu ihrem Marktwert bewertet.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung des Sonderregimes gemäß Gesetz 3/2009 und der Anforderung gültiger wirtschaftlicher Gründe konstant. Die Rechtsprechung hat die technischen Anforderungen für Sacheinlagen und die Bewertung von Vermögenswerten bei Fusionen mit nicht ansässigen Unternehmen ohne Betriebsstätte präzisiert.

Wendepunkte

  1. V3313-23

    Legt fest, dass die Vermögenswerte zu ihrem Marktwert bewertet werden müssen, wenn die übertragende Gesellschaft in einem anderen Staat ohne Betriebsstätte in Spanien ansässig ist.

Analyse auf Grundlage von 12 der 13 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

13
V3022-20 6. Okt. 2020

Möglichkeit der Anwendung des Sonderregimes für Fusionen bei grenzüberschreitenden Vorgängen unter bestimmten Bedingungen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusión transfronterizaestablecimiento permanenterégimen especial de fusionesunidad económica autónomamotivos económicos válidos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.cLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 77.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2253-18 26. Juli 2018

Fusion deutscher Einheit kann unter Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern gesetzliche Voraussetzungen und wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionessociedad europeamotivos económicos válidosfusión transfronterizaestablecimiento permanente LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.cLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 77.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0895-15 23. März 2015

Grenzüberschreitende Fusion kann unter Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern geschäftliche Gründe vorliegen und keine Steuervermeidung vorliegt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusión transfronterizarégimen especial de fusionesestablecimiento permanentetransmisión de patrimoniolocalización de la entrega LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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