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V3022-20 6. Oktober 2020 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · fusión por absorción

Möglichkeit der Anwendung des Sonderregimes für Fusionen bei grenzüberschreitenden Vorgängen unter bestimmten Bedingungen

Ein anfragendes Unternehmen plant eine Verschmelzung durch Übernahme, bei der die übernehmende Gesellschaft eine italienische Gesellschaft ist und die Vermögenswerte in Spanien einer Betriebsstätte zugeordnet sind. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen könnte, sofern die Anforderungen des Gesetzes 3/2009 erfüllt sind und wirtschaftlich begründete Gründe vorliegen. Zudem wurden das Vorliegen einer Betriebsstätte sowie die Nichtunterwerfung unter die MwSt. und die Steuer auf das Erwerbseinkommen (ITPAJD) analysiert.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Posibilidad de que la operación proyectada pueda acogerse al régimen fiscal especial regulado en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.

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