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Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob eine Reihe von Anteilsübertragungen und eine anschließende grenzüberschreitende Fusion unter das Sonderregime der Steuerneutralität fallen können. Die DGT stellt klar, dass die Einlagen und die Fusion dieses Regime anwenden können, sofern die Beteiligungs- und Haltefristen eingehalten werden und die steuerliche Ersparnis nicht der Hauptzweck der Transaktion ist.
Cuestión planteada Si las operaciones descritas cuentan con motivos económicos válidos y pueden aplicar el régimen fiscal previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
Para las aportaciones no dinerarias, se requiere que la entidad receptora sea residente en España, que el aportante participe al menos un 5% en los fondos propios y que las participaciones hayan sido poseídas ininterrumpidamente durante el año anterior. En el caso de la fusión, si se realiza en el ámbito mercantil y cumple el artículo 76.1 a) de la LIS, puede acogerse al régimen especial. No obstante, el régimen no se aplicará si la operación tiene como principal objetivo el fraude, la evasión o la mera obtención de una ventaja fiscal sin motivos económicos válidos.
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