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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gütergemeinschaftsvermögen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Im Gütergemeinschaftsregime wird die Eigentumsverhältnisse an der Wohnung durch den Anteil der Einlagen jedes Ehegatten und der Gemeinschaft bestimmt. Beträge, die mit gemeinschaftlichen Mitteln zur Tilgung eines Darlehens geleistet wurden, werden jedem Ehegatten zur Hälfte zugerechnet. In der individuellen Steuererklärung kann jeder 50 % dieser Beträge in seine Bemessungsgrundlage für Abzüge einbeziehen, vorbehaltlich der Grenze von 9.040 Euro pro Jahr.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Zurechnung von 50 % der gemeinschaftlichen Zahlungen an jeden Ehegatten konstant. Die Rechtsprechung hat wiederholt bestätigt, dass der ursprüngliche Eigentümer nur seinen proportionalen Anteil an den gemeinsamen Zahlungen geltend machen kann. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine systematische Bestätigung der Verteilung des Eigentums und der Zahlungen entsprechend der Einlagen.

Analyse auf Grundlage von 13 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V0697-20 3. Apr. 2020

Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft können den Abzug für den selbstgenutzten Wohnsitz zu je 50 % aufteilen, sofern beide ihn vor 2013 geltend gemacht haben

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen de ganancialesfondos ganancialesrégimen transitoriovivienda habitual LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 8LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 67.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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